Der Verein orientiert sich an der Erkenntnis, dass die Aufklärung über und die Bekämpfung von zuchtbedingten Defekten und Dispositionen für bestimmte Erkrankungen bei Tieren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, die nur in gemeinsamer Anstrengung und Nutzung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen bewältigt werden kann. Zur Erreichung dieses Ziels bekennen wir uns zu einer evidenzbasierten Kooperation mit relevanten Institutionen, Organisationen und Personen.
Organe des Vereins sind:
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Tierschutzes zu verwenden hat.
Die Satzung in der am 22.03.2021 beschlossenen und zuletzt am 01.07.2024 geänderten Fassung tritt zum Zeitpunkt der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.